Sie haben einen Angehörigen oder Freund verloren, der in England gelebt hat oder dort Vermögen besaß? Wir sind seit mehr als 20 Jahren auf die Abwicklung deutsch-britischer Erbfälle spezialisiert.
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen, beantragen den englischen Erbschein, erstellen die englische Erbschaftsteuererklärung und holen das Nachlassvermögen für Sie nach Deutschland. Um alle praktischen Probleme rund um einen solchen Erbfall in England kümmern sich – wenn Sie das möchten – unsere zuverlässigen britischen Partner. Von der Erstbesichtigung der Wohnung des Verstorbenen und Sicherung der wichtigen Dokumente und Wertsachen, über den Austausch von Haustürschlössern zur Sicherung des Objekts, bis hin zu Räumung und Verkauf der Immobilie.
Bernhard Schmeilzl
Rechtsanwalt & Master of Laws
Ein deutscher Erbschein oder ein EU-Nachlasszeugnis gelten in UK nicht, Deshalb muss bei englischen Erbfällen so gut wie immer ein separates Erbscheinverfahren (Probate) durchgeführt werden. Das englische Finanzamt verlangt immer eine Erbschaftsteuererklärung (Inheritance Tax Return) und zur eigenen Absicherung sollten Sie einen Gläubigeraufruf in der London Gazette schalten
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