Experten für Erbfälle in England
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Erbschaft in England – Die Experten für die Abwicklung Ihres britischen Erbfalls

Sie haben einen Angehörigen oder Freund verloren, der in England gelebt hat oder dort Vermögen besaß? Wir sind seit mehr als 20 Jahren auf die Abwicklung deutsch-britischer Erbfälle spezialisiert.

England

Experten für Erbfälle in England

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen, beantragen den englischen Erbschein, erstellen die englische Erbschaftsteuererklärung und holen das Nachlassvermögen für Sie nach Deutschland. Um alle praktischen Probleme rund um einen solchen Erbfall in England kümmern sich – wenn Sie das möchten – unsere zuverlässigen britischen Partner. Von der Erstbesichtigung der Wohnung des Verstorbenen und Sicherung der wichtigen Dokumente und Wertsachen, über den Austausch von Haustürschlössern zur Sicherung des Objekts, bis hin zu Räumung und Verkauf der Immobilie.

Nach Mehr als
1.000
bearbeiteten deutsch-britischen Erbfällen kennen wir nicht nur alle rechtlichen Aspekte, sondern helfen Ihnen in einer emotional ohnehin schwierigen Zeit auch dabei, die typischen praktischen Fallstricke des „English way of doing things“ zu umschiffen und somit Verzögerungen bei der Nachlassabwicklung zu vermeiden.

Sie erreichen uns per Mail oder rufen Sie uns an

Bernhard Schmeilzl
Rechtsanwalt & Master of Laws

Bernhard Schmeilzl

Als erste Hilfestellung hier eine kurze Liste der Punkte, die typischerweise bei einem Erbfall in England bedacht und erledigt werden müssen.

Ein deutscher Erbschein oder ein EU-Nachlasszeugnis gelten in UK nicht, Deshalb muss bei englischen Erbfällen so gut wie immer ein separates Erbscheinverfahren (Probate) durchgeführt werden. Das englische Finanzamt verlangt immer eine Erbschaftsteuererklärung (Inheritance Tax Return) und zur eigenen Absicherung sollten Sie einen Gläubigeraufruf in der London Gazette schalten

Um diese Themen sollte man sich frühzeitig kümmern

1. Sterbeurkunde beantragen
2. Todesfall den Behörden melden
3. Todesfall den Banken und Versicherungen melden
4. Immobilie sichern (falls unbewohnt ggf. Schloss tauschen, Alarmanlage)
5. Dokumente und Wertsachen sicher verwahren
6. Versicherungen checken (v.a. Hausversicherungen)
7. Kfz sichern, ggf. abmelden
8. Nachlassverzeichnis erstellen
9. UK Erbschaftsteuer-Aktenzeichen beantragen
10. UK-Erbschaftsteuererklärung abgeben
11. Nachlasszeugnis in England beantragen (Grant of Probate bzw. Letters of Administration)
12. UK-Einkommensteuererklärungen für den Verstorbenen erstellen (lassen)
13. Laufende Verträge kündigen und Verbindlichkeiten zahlen
14. Schuldneraufruf in der London Gazette inserieren (um Haftung für Schulden des Verstorbenen zu vermeiden)
15. Korrespondenz mit allen Banken, Versicherungen usw. wegen Kontenauflösung
16. Immobilie räumen und in verkaufbaren Zustand bringen
17. Makler auswählen und beauftragen
18 . Verkauf der Immobilie über englischen Anwalt (in UK gibt es keine Notare)
19. Deutsche Erbschaftsteuererklärung (falls Erben in D wohnen)
20. Anrechnung der englischen Erbschaftsteuer auf die deutsche Steuer beantragen